Pressemitteilung
ÖDP sagt JA zu den vorgeschlagenen Verfassungsänderungen, kritisiert aber die schleppende Informationspolitik der Staatsregierung
Am 15. September werden nicht nur der Landtag und die sieben Bezirkstage gewählt. Es wird auch über fünf Verfassungsänderungen, die das Parlament auf den Weg gebracht hat, abgestimmt. Die bayerische ÖDP beklagt die mangelnde Information der Staatsregierung zu den anstehenden verfassungsändernden Volksentscheiden. "Muss die erforderliche Aufklärungsarbeit wirklich von der außerparlamentarischen Opposition geleistet werden?", fragt die stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker.
Die ÖDP begrüßt die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen, ist jedoch skeptisch, was deren Wirksamkeit betrifft. Agnes Becker verweist auf eine Petition der ÖDP, gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern in der Verfassung zu verankern, die Ministerpräsident Seehofer aufgegriffen habe. Dem allgemeinen Programmsatz "Förderung des Ehrenamtes" müssten endlich Konkretes folgen, zum Beispiel die Einführung eines Bildungsurlaubs. "Ein Empfang für Vereinsvorsitzende zwei Monate vor der Wahl ist zu wenig", meint Agnes Becker, die die ÖDP als "die Partei des Ehrenamts" sieht.
Zu wenig weitgehend ist nach Ansicht der ÖDP die Verfassungsänderung zur "Schuldenbremse". Diese sei zwar zu begrüßen, komme aber zu spät und zu wenig ambitioniert, kritisiert Becker. "Wir fordern ein Programm der kontinuierlichen Entschuldung, nicht nur eine Bremse". Nur so sei eine Enkel- und Generationengerechtigkeit erreichbar. Die lokalen ÖDP-Mandatsträger lehnen kommunale Haushalte mit neuer Verschuldung ab. Versteckte und ausgelagerte öffentliche Schulden außerhalb der Haushalte seien ohnehin erst gar nicht berücksichtigt. Auch den neuen Verfassungssatz zur angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden stimmt die ÖDP zwar zu, plädiert jedoch dafür, die Kommunen vorrangig über "freie Finanzzuweisungen" zu stärken, weil nur so die Politik des "goldenen Zügels" gebremst werden kann, die die Kommunen in die Verschuldung lockt.